Familienchows

Zuchtphilosophie

Nach diesen Kriterien züchten Familienchow-Züchter:

 

1. FCI-Treue: Mitgliedschaft und Zucht in einer von der FCI und dem jeweiligen der FCI angeschlossenen Landesverband geschützten Zuchtstätte.
2. Schutz der Mutterhündin: Erste Belegung nicht vor 18 Monaten, frühestes Belegen 10 Monate nach dem letzten Wurf, maximal vier Würfe pro Mutterhündin.
3. Schutz von nicht zur Zucht zugelassenen Tieren: Hunde, die nicht in der Zucht eingesetzt werden können, werden als Familienchows im Rudel gehalten. Nur in Einzelfällen ist eine Weitergabe an andere Familien möglich.
4. Veteranenschutz: Alte Hunde bleiben bis zum Tod in der Familie und werden nicht abgeschoben, wenn sie aus der Zucht sind.
5. Wirklich artgerechte Haltung: Alle in der Zuchtstätte befindlichen Hunde werden in Haus und Garten mit Familienanschluss gehalten. Großzügige Abtrennungen mit Hundehäusern im Garten sind nur im Einzelfall möglich. Zwingerhaltung ist untersagt.
6. Ehrlichkeitsgebot: In der Zucht gilt umfassende Transparenz.
7. Schutz der Tiergesundheit: Es kommen grundsätzlich niemals Hormone zur Förderung der Welpenanzahl zur Anwendung.
8. Chowschutz: Chows sind keine Ware. Sie werden nicht auf Tiermarktplätzen angeboten. Haftungsverpflichtungen werden eingehalten. Es wird geprüft, ob Käufer und Hund zusammenpassen. Chows werden geholt oder gebracht und nicht auf Raststätten oder Parkplätzen übergeben.

 

Kontaktdaten


Joachim Fuß
Hubert-Stupp-Str. 13
D - 50389 Wesseling
Tel: +49.2236.849784
info@familienchows.de

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